Sitzung: 02.12.2009 Verwaltungs- und Kulturausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: VIII-0102
Beschluss:
Für die Ausführung erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Verwaltungsgebäuden wird gemäß § 84 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung bei Haushaltsstelle 1.0610.5000.000 (Unterhaltung und lfd. Instandsetzung Verwaltungsgebäude) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 198.000,00 EUR genehmigt. Die Finanzierung erfolgt durch Wenigerausgaben bei Haushaltsstelle 2.0610.9400.000–0001 (Umbaumaßnahmen Verwaltungsgebäude).