Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Für die Ausführung erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Verwaltungsgebäuden wird gemäß § 84 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung bei Haushaltsstelle 1.0610.5000.000 (Unterhaltung und lfd. Instandsetzung Verwaltungsgebäude) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 198.000,00 EUR genehmigt. Die Finanzierung erfolgt durch Wenigerausgaben bei Haushaltsstelle 2.0610.9400.000–0001 (Umbaumaßnahmen Verwaltungsgebäude).