Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)

Beschluss:

 

1.        Zur Förderung der Aufgaben des Tagesmüttervereins werden im Haushalt 2010 289.200,00 EUR unter Haushaltsstelle 1.4680.7070.000 eingestellt. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.

 

2.        Der TMV setzt hierfür die Aufgaben nach § 23 SGB VIII um. Er vermittelt entsprechend dem von den Städten und Gemeinden ermittelten Ausbaubedarf Kinder in Tagespflege.

 

3.        Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Zuwendungsvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr abzuschließen.

 

4.        An den TMV werden die Fördermittel des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege und durch das Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg weitergeleitet.

 

5.        Der TMV setzt im Jahr 2010 auch die Fördermittel des Landkreises zur Kofinanzierung des Aktionsprogramms Kindertagespflege Säule 1 und 2 und der Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege ein.