Beschluss:
Der Vertreter des Landkreises Reutlingen in der
Gesellschafterversammlung der Kreiskliniken Reutlingen GmbH wird angewiesen,
entsprechend der Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates abzustimmen.
Beschluss:
Der Vertreter des Landkreises Reutlingen in der
Gesellschafterversammlung der Kreiskliniken Reutlingen GmbH wird angewiesen,
entsprechend der Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates abzustimmen.