Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.        Der derzeit durch die Städte und Gemeinden ermittelte Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2010 liegt bei 1.852 Plätzen. 1.254 Plätze sind am 31.12.2008 vorhanden. Dies entspricht einem Ausbaustand von ca. 68 %.

 

2.        Zur Bedarfsdeckung von Plätzen für unter 3-Jährige erfolgt im Jahr 2009 eine 1. Ausbaustufe auf der Grundlage des Kinderförderungsgesetzes von 321 auf 1.575 Plätze. Dies bedeutet einen Anteil von rund 85 % am Gesamtbedarf von 1.852 Plätzen.

 

3.        Im Jahr 2009 wird der im Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg für die Qualifizierung der Tagespflegepersonen vorgesehene Anteil in Höhe von 28.128,30 EUR an den Tagesmütterverein e. V. Reutlingen weitergeleitet. Die Mittel sind zweckgebunden für die Förderung der fachlichen Begleitung von Tagespflegepersonen im Landkreis Reutlingen einzusetzen.