Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Auf der Grundlage der Abgabenkalkulation für die Bioabfallbehandlung nach Anlage 1 zu KT-Drucksache Nr. VII-0573 wird die Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung entsprechend Anlage 2 zu KT-Drucksache Nr. VII-0573 mit folgender Modifizierung des dritten Spiegelstriches in der Einleitungsformel beschlossen: "§ 9 Abs. 1 und § 10 des Landesabfallgesetzes (LAbfG),". Die mit Beschluss des Kreistags vom 24.07.2006 beschlossenen Abfallgebühren für Restmüll und Bioabfall (§ 24 Abfallwirtschaftssatzung) werden für das Jahr 2009 beibehalten.