Beschluss:

 

1.        Ab dem Jagdjahr 2009 (ab 1. April 2009) wird der Steuersatz der Jagdsteuer von 15 % auf 12 % reduziert und auf die Besteuerung der Nebenleistungen verzichtet. Der Änderung der Satzung über die Erhebung der Jagdsteuer wird entsprechend der Anlage zu KT-Drucksache Nr. VII-0584/1 zugestimmt.

 

2.        Bei Haushaltsstelle 1.9000.0260.000 wird der Ansatz von 136.000 EUR auf 97.000 EUR reduziert.

 

3.        Mit dem Differenzbetrag zwischen einem Jagdsteuersatz von 12 % und einem Jagdsteuersatz von 10 % (ca. 17.000 EUR) wird ein zunächst auf ein Jahr befristetes Impulsprogramm zur Förderung modellhafter Projekte in der Jagd aufgelegt: Damit sollen insbesondere neue Ansätze der Kooperation zwischen Jagd und Landwirtschaft sowie in der Vermarktung von Wildbret unterstützt werden.

 

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Jahr über das Impulsprogramm zu berichten.