Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Mit Beginn des Schuljahrs 2009/10 wird an der Gewerblichen Schule Metzingen ein 3-jähriges Berufskolleg für Mode und Design eingerichtet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 30 Schulgesetz erforderliche Zustimmung einzuholen.

 

Der für das Berufskolleg erforderliche Schulraum ist im Rahmen von reduzierter Inanspruchnahme der anderen Schularten zu kompensieren.