Beschluss:
Mit Beginn des Schuljahrs 2009/10 wird an der Gewerblichen Schule Metzingen ein 3-jähriges Berufskolleg für Mode und Design eingerichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 30 Schulgesetz erforderliche Zustimmung einzuholen.
Der für das Berufskolleg erforderliche Schulraum ist im Rahmen von reduzierter Inanspruchnahme der anderen Schularten zu kompensieren.