Beschluss:
1.
2008 und 2009 werden Realschulen mit einem
Sozialbelastungsindex von mindestes 2 gefördert. Auf der Grundlage der Schülerzahlen
und des individuellen Sozialbelastungsindexes einer Realschule werden die zu
fördernden Stellenanteile berechnet. Der Förderumfang beträgt ca. 40 % der
Personalkosten.
Zur Förderung 2008 wird der Sperrvermerk (Beschluss des Kreistags am 10.12.2007
gemäß KT-Drucksache Nr. VII-0421/5/1) aufgehoben. Die Förderung 2009
erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt.
2. Das Projekt Wirkungsanalyse zur Qualitätsentwicklung der Schulsozialarbeit im Landkreis Reutlingen wird in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt. Die Entscheidung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt.