Beschluss: Gewählt in offener Wahl (§ 32 Abs. 7 LKrO)

Beschluss:

 

Als Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen werden die in den Anlagen 1 bis 3 zu dieser KT-Drucksache und die in den Anlagen 1 bis 3 zu KT-Drucksache Nr. VII-0509 aufgeführten Personen vorgeschlagen.