Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Landkreises zum Planentwurf 2007 des Regionalplanes Neckar-Alb wird gemäß Ziffer II. 2 der KT-Drucksache Nr. VII-0469/1 mit folgenden Maßgaben beschlossen.

 

1.    An die Stellungnahme wird folgende Ziffer 2.8 neu angefügt:

 

2.8 Stellungnahme zu Kapitel 4.2.4.4 Biomasse, Seiten 95 und 96

 

Entwurfstext:

 

G (1) Die überwiegend ländlich geprägten Teile der Region Neckar-Alb bieten hervorragende Voraussetzungen für die Produktion von Kraftstoffen, Wärme und Strom aus Biomasse. Sie ergänzen die traditionellen landwirtschaftlichen Produkte und bieten der Landwirtschaft die Möglichkeit, ihre Betriebe zu diversifizieren. Die Nutzung der Biomasse soll als Beitrag zur Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe und zur nachhaltigen CO2-neutralen Energieversorgung ausgebaut werden.

 

Stellungnahme:

Es wird angeregt, im Entwurfstext G 1 folgenden Satz anzufügen: "Beim Einsatz von Biomasse soll die ökologische Verträglichkeit im Sinne einer Gesamtbilanz von Beeinträchtigungen und Nutzungen geprüft werden."

 

Entwurfstext:

 

Z (3) Pflanzenöle sollen als flüssige Kraftstoffe verstärkt zur Anwendung gebracht werden. Die energetische Nutzung von regional erzeugten und veredelten Pflanzenölen stärkt die Landwirtschaft in der Region Neckar-Alb und damit die regionalen Wertschöpfungsketten.

 

Stellungnahme:

Es wird angeregt, das Ziel Z 3 ersatzlos zu streichen.

 

2.    Die Stellungnahme des Landkreises zum Planentwurf 2007 des Regionalplanes Neckar-Alb wird gemäß KT-Drucksache Nr. VII-0469/2 wie folgt geändert:

 

a)  der Text zu „2.4 Stellungnahme zu Kapitel 3.2, Gebiete für besondere Freiraumschutz, ab Seite 47“ auf Seite 10 der Stellungnahme des Landkreises Reutlingen zum Entwurf des Regionalplanes Neckar-Alb wird wie folgt neu gefasst:

 

In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ist in unserer Region eine rege Bau- und Siedlungstätigkeit zu verzeichnen gewesen. Vor allem in den dichter besiedelten Räumen fand eine starke in Anspruchnahme der Landschaft statt. In manchen Bereichen sind die verschiedenen Ortschaften mittlerweile beinahe zusammen gewachsen.

 

Wir halten den Ansatz des Regionalplanes, die verbliebenen freien Flächen sensibler zu betrachten für richtig. Die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten soll dazu führen, dass die Städte und Gemeinden bei der Ausweisung von zusätzlichen Gebieten für Gewerbe- oder Wohnbebauung sich noch intensiver mit dem Gut der freien Landschaft auseinander setzen. Dies wird auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung immer wichtiger. Dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ ist auch im Interesse des sorgsamen Umgangs mit der endlichen Ressource Boden der Vorrang einzuräumen.

 

Städte und Gemeinden, die über die bereits ausgewiesenen Reserveflächen hinaus tatsächlich Bedarf für zusätzliche Flächen haben und diesen auch überzeugend darstellen können, sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, zusätzliche Flächen auszuweisen.

 

b)  der Text zu „2.2 Stellungnahme zu Kapitel 2.4.3.2, Einkaufszentren usw. (ab Seite 33)“ auf Seite 8 der Stellungnahme des Landkreises beim vorletzten Absatz „Z4“ wird wie folgt neu formuliert:

 

Z 4:
Die im Regionalplanentwurf getroffenen Aussagen bzw. Regelinitiativen sind aus dem Landesentwicklungsplan und dem Einzelhandelserlass Baden-Württemberg abgeleitet. Danach ist es Aufgabe der Regionalplanung eine  „vorausschauende und koordinierende Entwicklung der Einzelhandelsstandorte" zu ermöglichen.

Die im Regionalplan aufgeführten Zielsetzungen sind geeignet die interkommunale Kooperation zu befördern und damit auch in weniger dicht besiedelten Bereichen eine zukunftsfähige flächendeckende Nahversorgung zu sichern.

 

3.    Der Text zu 2.1 Stellungnahme zu Kapitel 4.3, Abfallwirtschaft, Seite 98/99 wird wie folgt ergänzt:

 

Im Entwurfstext zu Grundsatz G 2 soll das Wort „Abfallbehandlungsanlagen“ durch das Wort „Restmüllbehandlungsanlagen“ ersetzt werden.