Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Ab dem Jahr 2008 erfolgt – jeweils vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel – die Finanzierung der im Landkreis Reutlingen tätigen Träger der offenen Behindertenarbeit auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Behindertenhilfe (VwV FED) gemäß Anlage 1.

 

2.      Die Richtlinien über die Förderung offener Behindertenarbeit im Landkreis Reutlingen vom 23.10.2000 gemäß Anlage 2 werden aufgehoben.

 

3.      Der Sperrvermerk bei Haushaltsstelle 1.4000.7000.000 für den Erhöhungsbetrag in Höhe von 37.850,00 EUR für die offene Behindertenarbeit wird aufgehoben.