Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.        Der Landkreis Reutlingen stimmt der Neustrukturierung des GeoParks Schwäbische Alb entsprechend der Anlage 1 zu KT-Drucksache Nr. VII-0491 zu.

 

2.        Der Landkreis tritt dem „GeoPark Schwäbische Alb e. V.“ bei und leistet den jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von ca. 9.000 EUR.

 

3.        Die Verwaltung wird ermächtigt, der Satzung des „GeoPark Schwäbische Alb“ in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins entsprechend der Anlage zu KT-Drucksache Nr. VII-0491/1 zuzustimmen.