Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur Standardisierten Bewertung (inklusive der notwendigen Grundlagenermittlung) für die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb wird wie in Ziffer 4 dieser KT-Drucksache dargestellt zugestimmt.

 

2.      Der Landkreis Reutlingen übernimmt für die Planungsgemeinschaft – bestehend aus den Landkreisen Reutlingen und Tübingen, dem Zollernalbkreis, den Städten Reutlingen und Tübingen sowie dem Regionalverband Neckar-Alb – im Rahmen des Vergabeverfahrens die Funktion der ausschreibenden Stelle. Hierzu wird der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entsprechend der Anlage zugestimmt.

 

3.      Die Kostenverteilung der Standardisierten Bewertung für die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb erfolgt zu gleichen Teilen zwischen den Landkreisen Reutlingen und Tübingen, dem Zollernalbkreis, den Städten Reutlingen und Tübingen sowie dem Regionalverband Neckar-Alb. Der Landkreis Reutlingen übernimmt daher 1/6 der Kosten für die Standardisierte Bewertung.