Beschluss:
1.
Dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur
Standardisierten Bewertung (inklusive der notwendigen Grundlagenermittlung) für
die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb wird wie in Ziffer 4 dieser
KT-Drucksache dargestellt zugestimmt.
2.
Der Landkreis Reutlingen übernimmt für die
Planungsgemeinschaft – bestehend aus den Landkreisen
Reutlingen und Tübingen, dem Zollernalbkreis, den Städten Reutlingen und
Tübingen sowie dem Regionalverband Neckar-Alb – im Rahmen des
Vergabeverfahrens die Funktion der ausschreibenden Stelle. Hierzu wird der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entsprechend der Anlage zugestimmt.
3. Die Kostenverteilung der Standardisierten Bewertung für die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb erfolgt zu gleichen Teilen zwischen den Landkreisen Reutlingen und Tübingen, dem Zollernalbkreis, den Städten Reutlingen und Tübingen sowie dem Regionalverband Neckar-Alb. Der Landkreis Reutlingen übernimmt daher 1/6 der Kosten für die Standardisierte Bewertung.