Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Beim Heizwerk des Beruflichen Schulzentrums Reutlingen wird ein Blockheizkraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 50 kW und einer thermischen Leistung von 97 kW erstellt.

 

2.      Für die Ausführung der Baumaßnahme wird gemäß § 84 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung bei Haushaltsstelle 2.2410.9400.000-0005 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150.000,00 EUR genehmigt. Die Finanzierung erfolgt durch Wenigerausgaben im Unterabschnitt 2.0611 Gebäude Bismarckstraße 47 (Haushaltsstelle 2.0611.9407.000-0001).