Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Kreistag hält den Verordnungsentwurf (Stand 31.07.2007) für einen guten rechtlichen Rahmen für die erfolgreiche Entwicklung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Der Kreistag legt Wert darauf, dass die Trägerstrukturen des Biosphärengebiets so gestaltet werden, dass die beteiligten Landkreise, Städte und Gemeinden gleichberechtigt gegenüber dem Land mit entscheiden; eine gleichberechtigte Mitentscheidung muss insbesondere bei Fragen zu Personal und Finanzierung sowie bei Entscheidungen über Projektförderungen und über die strategische Weiterentwicklung des Biosphärengebiets gewährleistet sein.