Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II mit der Agentur für Arbeit Reutlingen mit Wirkung ab 01.01.2008 zu ändern und hierbei den kommunalen Anteil an den Verwaltungskosten auf 12,6 % festzulegen.