Beschluss:

 

1.      Die vom Kreistag am 12.12.2005 auf der Basis der KT-Drucksachen Nr. VII-172/1 bis VII-172/4 beschlossene Planung für die Sanierung des Bettenhauses Süd inklusive Interimsbau auf der Basis der Variante 3 wird nicht weiter verfolgt.

 

2.      Auf Basis des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 16.05.2007 (Aufsichtsratsvorlage Nr. 007/2007) wird die Geschäftsführung der Kreiskliniken Reutlingen GmbH beauftragt, die Entwurfsplanung abzuschließen und eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorzulegen.