Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Die Richtlinien zur Förderung von Mobiler Jugendarbeit in der vorliegenden Fassung treten zum 01.01.2008 in Kraft. Die Richtlinien vom 09.12.1991 in der Fassung vom 08.12.2003 treten zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.