Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Die Zusammenarbeit mit den Landkreisen Tübingen, Freudenstadt, Tuttlingen, Rottweil und dem Zollernalbkreis zur Durchführung der Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechtes wird für zunächst weitere 3 Jahre fortgesetzt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.