Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)

Beschluss:

 

1.      Der Landkreis Reutlingen versteht die Schulsozialarbeit auch weiterhin als einen wesentlichen Baustein der Jugendsozialarbeit. Für die künftige Stellenverteilung sind neben der Berücksichtigung der Schulart und dem Konzept der Schule der Sozialbelastungsindex und die Schülerzahl maßgebend im Sinne eines "Bedarfskorridors".

 

2.      Sofern sich aus dem Verteilerschlüssel aufgrund der vorhandenen Stellenbesetzung rechnerische Überhänge der Betreuungskapazitäten an einzelnen Schulen ergeben, wird der Betreuungsbedarf im Einzelfall geprüft. Im Übrigen wird mit den Trägern der Schulsozialarbeit vereinbart, in den Jahren 2007/2008 die Umschichtung in einem Stufenplan in den Jahren 2008 bis 2010 unter Beteiligung der Schulen vorzunehmen mit dem Ziel, die tatsächliche Stellenbesetzung dem Bedarfskorridor anzugleichen. Bei Wiederbesetzungen der vorhandenen Stellen wird der neue Maßstab für eine Förderung zugrunde gelegt.

 

3.      Förderschulen werden bei der Förderung von Schulsozialarbeit getrennt von anderen Schularten bewertet.

 

4.      Für das Haushaltsjahr 2008 werden die Neu- und Aufstockungsanträge soweit möglich durch die Erhöhung der Fördermittel bedient. Als Orientierung dient der Sozialbelastungsindex und die Schülerzahl. Die erforderlichen Haushaltsmittel von 370.000 EUR werden im Haushalt 2008 (Haushaltsstelle: 1.4680.7045.000) bereitgestellt. Für Anträge, die bereits ab dem Schuljahresbeginn 2007/2008 berücksichtigt werden, sind überplanmäßige Mittel erforderlich.

 

5.      Mit Blick auf die Förderung ab 2009 wird die Verwaltung beauftragt, mit den Städten und Gemeinden Gespräche zu führen mit dem Ziel, die künftige Gesamtkonzeption und deren Finanzierung abzustimmen.

 

6.      Zur weiteren Qualitätsentwicklung im Bereich der Schulsozialarbeit soll mit wissenschaftlicher Begleitung ein Instrument der Wirkungsanalyse entwickelt werden.