Beschluss:
1. Die Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II mit der Agentur für Arbeit Reutlingen wird zunächst bis 31.12.2008 fortgesetzt.
2. Auf eine Kündigung des bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß §§ 53 ff. SGB X über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b des II. Buches Sozialgesetzbuch zwischen der Agentur für Arbeit Reutlingen und dem Landkreis Reutlingen vom 28.04.2005 (ARGE-Vertrag), zum Jahresende 2007 wird verzichtet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag zu Beginn des Jahres 2008 über die weitere Entwicklung zu berichten.