Sitzung: 20.03.2024 Kreistag
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen, ab dem 01.01.2024 bei einer Höhergruppierung von tariflich Beschäftigten die bereits in der bisherigen - niedrigeren - Entgeltgruppe zurückgelegte Stufenlaufzeit übertariflich anzurechnen.