Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, ab dem 01.01.2024 bei einer Höhergruppierung von tariflich Beschäftigten die bereits in der bisherigen - niedrigeren - Entgeltgruppe zurückgelegte Stufenlaufzeit übertariflich anzurechnen.