Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, für die Kreiskliniken Reutlingen die Ausfallbürgschaft zur Sicherung von Kontokorrentkrediten von bis zu 50,0 Mio. EUR zu übernehmen.

 

2.      Die Ausfallbürgschaft für die Kontokorrentkredite wird auf 100 % der Kreditsumme von bis zu 50,0 Mio. EUR begrenzt und auf die Laufzeit der Kreditverträge befristet.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, für die Kreiskliniken Reutlingen die Ausfallbürgschaft zur Sicherung von Darlehen in Höhe von insgesamt bis zu 7,0 Mio. EUR zu übernehmen.

 

4.      Die Ausfallbürgschaft für die Darlehen wird auf 100 % der Kreditsumme von bis zu 7,0 Mio. EUR begrenzt und auf die Laufzeit der Kreditverträge befristet.

 

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, für die Kreiskliniken Reutlingen die Ausfallbürgschaft zur Sicherung von Darlehen in Höhe von insgesamt bis zu 8,4 Mio. EUR zu übernehmen.

 

6.    Die Ausfallbürgschaft für die Darlehen wird auf 80 % der Kreditsumme von bis zu 8,4 Mio. EUR begrenzt und auf die Laufzeit der Kreditverträge befristet.