Beschluss:

 

1.    Der Kreistag des Landkreises Reutlingen stellt fest, dass die gesetzliche Vorgabe, Kliniken neben der Sicherstellung von Versorgungszielen im Rahmen der Daseinsvorsorge auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen, durch die Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung schwierig umzusetzen ist. Durch die anstehende Klinikreform ist auch mit strukturellen Veränderungen für die Kreiskliniken Reutlingen zu rechnen, welche derzeit noch nicht abschließend absehbar sind.

 

2.    Der Vertreter des Landkreises Reutlingen in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, die Kreiskliniken Reutlingen zu beauftragen:

 

a)    Einen Managementvertrag auszuschreiben und die Vergabe dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung (Kreistag) zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Managementvertrag soll mit einer Festlaufzeit vom 01.05.2025 bis 30.04.2028 zuzüglich einer Verlängerungsoption von 2 Jahren und einem Sonderkündigungsrecht ausgeschrieben werden.

 

b)    Im Unternehmensplan der Kreiskliniken Reutlingen ausreichende Mittel für die Ausschreibung des Managementvertrags zur Verfügung zu stellen.

 

c)    Dem Vergabeverfahren Bewertungskriterien zugrunde zu legen, die sicherstellen, dass der Zuschlag an einen Bieter erfolgt, der sich im besonderen Maße den wirtschaftlichen wie den qualitativen und strategischen Zielen des Landkreises verpflichtet sieht, sowie die Bewertungskriterien der Gesellschafterversammlung (Kreistag) vorab zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.    Die Verwaltung des Landkreises Reutlingen wird beauftragt, dem Betriebsrat die Gelegenheit zu geben, Anregungen und Zielvorstellungen zur Gestaltung der Ausschreibungsbedingungen sowie den Bewertungskriterien für die Vergabe eines Managementvertrages einzubringen. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat sind dabei einzubeziehen. Dem Kreistag ist Bericht zu erstatten.

 

4.    Die Verwaltung des Landkreises Reutlingen wird beauftragt, die strategische Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung im Landkreis Reutlingen voranzubringen und das Zielbild der Kreiskliniken als Bestandteil der Versorgungsregion zu entwickeln. Hierfür soll eine entsprechende Ausschreibung für einen externen Dienstleister vorbereitet werden. Die Ausschreibung soll in der zweiten Jahreshälfte 2024 in den Kreistag eingebracht werden und nach Beschluss des Gremiums starten. In diesem Prozess sollen auch die Potenziale einer strategischen Partnerschaft für die Kreiskliniken Reutlingen ergebnisoffen geprüft werden.