Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)

Beschluss:

 

1.      Der Landkreis Reutlingen verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv gegen Kinder- bzw. Familienarmut vorzugehen und geeignete Maßnahmen umzusetzen, um die Teilhabechancen armutsgefährdeter Kinder und Jugendlicher zu verbessern.

 

2.      Er verpflichtet sich, durch präventive Maßnahmen (Familien-)Armut im Gemeinwesen vorzubeugen, bereits bestehende Armutsrisiken abzumildern und dazu beizutragen, dass alle Kinder und Jugendlichen in einem entwicklungsfördernden Umfeld aufwachsen können.

 

3.      Die durchgeführten Maßnahmen werden erhoben und den zuständigen Kreisgremien berichtet.

 

4.      Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, in allen Arbeitsbereichen bzw. Fachämtern auszuloten, welchen Beitrag der Landkreis Reutlingen zur Überwindung von Kinderarmut bzw. zur Verbesserung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus armutsgefährdeten Familien leisten kann, und eine Maßnahmenplanung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten vorzulegen.