Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.    Vom Beschluss des Aufsichtsrats der Kreiskliniken Reutlingen GmbH zur Gemeinnützigkeit der KR Dienstleistungen GmbH (KRD) wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Vertreter des Landkreises Reutlingen in der Gesellschafterversammlung der Kreiskliniken Reutlingen GmbH wird beauftragt, wie folgt abzustimmen:

 

a)    Den Gesellschaftsvertrag entsprechend der Anlage 1 zur AR-Vorlage Nr. 031/2023 zu ändern. Im Zuge dessen soll der Gesellschaftsname künftig Kreiskliniken Reutlingen gGmbH lauten.

 

b)    Falls sich aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Berater, die Aufsichtsbehörde, die Finanzbehörde oder des Registergerichts Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird die Geschäftsführung der Kreiskliniken Reutlingen GmbH ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.

 

3.    Von den Änderungen der Gesellschaftsverträge der KR Dienstleistungen GmbH (KRD) und der Medizinisches Versorgungszentrum II (MVZ II) der Kreiskliniken Reutlingen GmbH wird Kenntnis genommen.