Beschluss:
1.
Vom
Beschluss des Aufsichtsrats der Kreiskliniken Reutlingen GmbH zur
Gemeinnützigkeit der KR Dienstleistungen GmbH (KRD) wird Kenntnis genommen.
2.
Der
Vertreter des Landkreises Reutlingen in der Gesellschafterversammlung der
Kreiskliniken Reutlingen GmbH wird beauftragt, wie folgt abzustimmen:
a)
Den
Gesellschaftsvertrag entsprechend der Anlage 1 zur AR-Vorlage Nr. 031/2023 zu
ändern. Im Zuge dessen soll der Gesellschaftsname künftig Kreiskliniken
Reutlingen gGmbH lauten.
b)
Falls
sich aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Berater, die
Aufsichtsbehörde, die Finanzbehörde oder des Registergerichts Änderungen als
notwendig erweisen sollten, wird die Geschäftsführung der Kreiskliniken
Reutlingen GmbH ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der
wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.
3.
Von den
Änderungen der Gesellschaftsverträge der KR Dienstleistungen GmbH (KRD) und der
Medizinisches Versorgungszentrum II (MVZ II) der Kreiskliniken Reutlingen GmbH
wird Kenntnis genommen.