Beschluss:
1.
Zur Förderung der an den 5 Pilotstandorten
beteiligten freien Träger - pro juventa gGmbH (pro juventa),
BruderhausDiakonie, Evangelische Gesamtkirchengemeinde Reutlingen
(Ev. Gesamtkirchengemeinde), Hilfe zur Selbsthilfe gGmbH (Hilfe zur Selbsthilfe)
und Diakonie-Sozialstation Metzingen e. V. (Diakonie-Sozialstation) -
werden im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 184.900,00 EUR und im Haushaltsjahr
2025 188.600,00 EUR bei der Produktgruppe 36.80 eingestellt. Die Auszahlungen
betragen im Jahr 2024 178.536,00 EUR und im Jahr 2025 182.105,00 EUR.
2.
Die Gesamtförderung für die Jahre 2024 und 2025
wird strukturell erhöht, da alle 5 Pilotstandorte über das gesamte Jahr bedient
werden müssen. Die maximale Förderhöhe für die einzelnen Standorte orientiert
sich an der bisherigen Förderung von pro juventa und wird für die Jahre 2024
und 2025 jeweils um 2 % dynamisiert.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit jedem Träger
eine entsprechende Zuwendungsvereinbarung für die Jahre 2024 und 2025
abzuschließen, in der die Personalkosten für den konkreten Stellenumfang sowie
ein angemessener Sachkostenanteil berücksichtigt werden.
4. Die weitergehenden Anträge werden abgelehnt.