Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Im Haushalt 2024 werden bei Produktgruppe 36.20 zur Förderung der Mobilen Jugendarbeit 407.300,00 EUR eingestellt. Die finanzielle Förderung von Fachstellen der Mobilen Jugendarbeit orientiert sich künftig an der Eingruppierung nach SuE 12 Stufe 3 und wird daher strukturell erhöht. Die jährliche Dynamisierung um 2 % wird fortgeschrieben. Der Zuschuss pro Vollzeitstelle beträgt im Haushaltsjahr 2024 40.726,00 EUR.

2.      Im Haushalt 2025 werden bei Produktgruppe 36.20 zur Förderung der Mobilen Jugendarbeit 415.400,00 EUR eingestellt. Die finanzielle Förderung von Fachstellen der Mobilen Jugendarbeit wird um 2 % erhöht. Der Zuschuss pro Vollzeitstelle beträgt im Haushaltsjahr 2025 41.540,00 EUR.

3.      Ab 01.01.2024 bis 31.12.2025 werden weiterhin 9,5 Stellen (zuzüglich 0,5 Sonderstelle) aus Mitteln der Jugendhilfe gefördert.