Beschluss:
1.
Zur anteiligen Förderung einer Kindergruppe der
BruderhausDiakonie für Kinder mit psychisch- und/oder suchtkranken Eltern
werden 15.300,00 EUR im Haushaltsjahr 2024 und 15.600,00 EUR im
Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 36.30 eingestellt. Die Zuwendungen
betragen 15.300,00 EUR im Haushaltsjahr 2024 und 15.606,00 EUR im Haushaltsjahr
2025.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der
BruderhausDiakonie eine Zuwendungsvereinbarung für die Jahre 2024 und 2025
abzuschließen.
3. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.