Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Zur Förderung des Vereins für Sozialpsychiatrie e. V. (VSP) für die Tagesstätte für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen in Reutlingen werden im Haushalt 2025 134.550,00 EUR eingestellt. Die Zuwendung im Haushaltsjahr 2025 beträgt 134.511,00 EUR.

2.      Darüber hinaus wird als Einmalzahlung im Haushalt 2025 ein Betrag in Höhe von 6.750,00 EUR über die Änderungsliste eingestellt. Die Zuwendung beträgt dafür 6.725,57 EUR. Dieser Betrag wirkt nicht basiserhöhend und wird auch nicht dynamisiert.

 

3.      Die laufende Zuwendungsvereinbarung für 2022 bis 2024 behält ihre Gültigkeit.

4.      Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem VSP eine entsprechende Zuwendungsvereinbarung für die Jahre 2025 bis 2027 mit einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Dynamisierung für die Jahre 2026 und 2027 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.

 

5.      Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.