Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.    Zur Förderung der sozialen Einrichtungen werden im Haushalt 2025 Haushaltsmittel entsprechend der Anlage zu dieser KT-Drucksache eingestellt.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Zuwendungsvereinbarungen mit einer Laufzeit bis zu 3 Jahren und einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Dynamisierung in den Jahren 2026 und 2027 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.

 

3.    Die laufenden Zuwendungsvereinbarungen für 2022 bis 2024 behalten ihre Gültigkeit.