Beschluss:
1.
Zur
Förderung der sozialen Einrichtungen werden im Haushalt 2025 Haushaltsmittel
entsprechend der Anlage zu dieser KT-Drucksache eingestellt.
2.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Zuwendungsvereinbarungen mit einer
Laufzeit bis zu 3 Jahren und einer jährlichen Dynamisierung von 2 %
abzuschließen. Die Dynamisierung in den Jahren 2026 und 2027 erfolgt unter dem
Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.
3. Die laufenden Zuwendungsvereinbarungen für 2022 bis 2024 behalten ihre Gültigkeit.