Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Zur Förderung des Diakonischen Betreuungsvereins (DBV) werden in den Haushalten 2024 und 2025 jeweils 91.500,00 EUR im Teilhaushalt 4, Produktgruppe 31.60 eingestellt. Die Zuwendung in beiden Haushaltsjahren bemisst sich nach der Höhe der Landesförderung. Sie wird jeweils konkret festgelegt, wenn der entsprechende Förderbescheid vorliegt.

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem DBV eine entsprechende Zuwendungsvereinbarung für die Jahre 2024 und 2025 abzuschließen.

3.      Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.