Beschluss:
1.
Zur Förderung des Diakonischen Betreuungsvereins
(DBV) werden in den Haushalten 2024 und 2025 jeweils 91.500,00 EUR im Teilhaushalt 4, Produktgruppe 31.60 eingestellt.
Die Zuwendung in beiden Haushaltsjahren bemisst sich nach der Höhe der
Landesförderung. Sie wird jeweils konkret festgelegt, wenn der entsprechende
Förderbescheid vorliegt.
2.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, mit dem DBV eine entsprechende Zuwendungsvereinbarung
für die Jahre 2024 und 2025 abzuschließen.
3.
Der
weitergehende Antrag wird abgelehnt.