Beschluss:
1. Der Kreistag billigt die Kalkulation der für den Zeitraum ab 01.01.2024 in der Abfallwirtschaftssatzung festzusetzenden Gebührensätze gemäß der dieser KT-Drucksache als Anlage 1 beigefügten Gebührenkalkulation.
2. Der Kreistag stimmt gemäß dieser KT-Drucksache dem kalkulatorischen Mischzinssatz, der der Gebührenkalkulation zugrunde liegt, zu.
3. Der Kreistag stimmt dem Ausgleich der Überdeckung, die sich am Ende des Kalkulationszeitraums 2020/2021 ergeben hat, gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG durch Einstellung von 374.346,00 EUR im Rahmen der Kalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2024/2025 wie Gebührenaufkommen im Jahr 2024 in Höhe von 72.463,00 EUR und wie Gebührenaufkommen im Jahr 2025 in Höhe von 301.883,00 EUR zu.
4. Der Kreistag beschließt die dieser KT-Drucksache als Anlage 3 beigefügte Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Reutlingen in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung.