Beschluss:

 

1.      Zur Förderung der kulturellen und sportlichen Einrichtungen werden in den Haushalten 2024 und 2025 Haushaltsmittel entsprechend der Anlage zu dieser KT-Drucksache eingestellt.

 

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, ab dem Jahr 2025 entsprechende Zuwendungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren und einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Dynamisierung in den Jahren 2026 und 2027 erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.

 

3.      Die von den kulturellen und sportlichen Einrichtungen darüber hinausgehenden Anträge auf strukturelle Erhöhungen ab dem Haushaltsjahr 2025 werden abgelehnt. Den Antragstellern wird im Jahr 2024 eine pauschale Einmalzahlung gewährt.