Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)

Beschluss:

 

1.      Die finanzielle Förderung von Fachstellen der Schulsozialarbeit wird strukturell erhöht und orientiert sich ab 01.01.2024 an der Eingruppierung nach SuE 12 Stufe 3. Die jährliche Dynamisierung um 2 % wird für die Jahre 2024 und 2025 fortgeschrieben. Pro Vollzeitstelle werden in 2024 21.328,00 EUR und in 2025 21.755,00 EUR gefördert.

2.      Im Haushalt 2024 werden 1.521.750,00 EUR für die Förderung der Schulsozialarbeit im Produkt 36.20.02 eingestellt. Im Haushalt 2025 werden 1.583.250,00 EUR eingestellt.