Sitzung: 15.11.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)
Vorlage: X-0670
Beschluss:
1.
Die finanzielle Förderung von Fachstellen der
Schulsozialarbeit wird strukturell erhöht und orientiert sich ab 01.01.2024 an
der Eingruppierung nach SuE 12 Stufe 3. Die jährliche Dynamisierung um 2 %
wird für die Jahre 2024 und 2025 fortgeschrieben. Pro Vollzeitstelle werden in
2024 21.328,00 EUR und in 2025 21.755,00 EUR gefördert.
2. Im Haushalt 2024 werden 1.521.750,00 EUR für die Förderung der Schulsozialarbeit im Produkt 36.20.02 eingestellt. Im Haushalt 2025 werden 1.583.250,00 EUR eingestellt.