Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)

Beschluss:

 

1.      Zur Förderung des bwlv nach SGB XII, SGB II und SGB VIII werden im Haushaltsjahr 2024 319.150,00 EUR (einschließlich einer Einmalzahlung in Höhe von 15.197,00 EUR) und im Haushaltsjahr 2025 310.050,00 EUR bei der Produktgruppe 36.80 eingestellt. Die Zuwendung im Haushaltsjahr 2024 beträgt 319.139,00 EUR und im Haushaltsjahr 2025 310.020,00 EUR.

 

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem bwlv eine Zuwendungsvereinbarung mit einer 3-jährigen Laufzeit und einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Einmalzahlung 2024 unterliegt nicht der Dynamisierung. Die Dynamisierung im Haushaltsjahr 2026 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.

 

3.      Die weitergehenden Anträge werden abgelehnt.