Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die in
KT-Drucksache Nr. X-0621 in der Begründung unter II. Ziffer 2.1 (lfd.
Nrn. 1 - 8) aufgeführten Gebäude die Veräußerung vorzubereiten.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Gebäude zunächst der Stadt Reutlingen, dem
Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg und der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben zum Kauf anzubieten.
3.
Sollten
die Stadt Reutlingen, das Land Baden-Württemberg oder der Bund kein Interesse
an einem Erwerb der Immobilien haben, wird die Verwaltung beauftragt,
Immobilienberatungs-/Maklerleistungen europaweit auszuschreiben und das
Ergebnis der Ausschreibung den zuständigen Gremien des Kreistags zur
Entscheidung vorzulegen.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die zuständigen Gremien des Kreistags regelmäßig
über den aktuellen Stand zu informieren.