Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, für die in KT-Drucksache Nr. X-0621 in der Begründung unter II. Ziffer 2.1 (lfd. Nrn. 1 - 8) aufgeführten Gebäude die Veräußerung vorzubereiten.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebäude zunächst der Stadt Reutlingen, dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Kauf anzubieten.

 

3.      Sollten die Stadt Reutlingen, das Land Baden-Württemberg oder der Bund kein Interesse an einem Erwerb der Immobilien haben, wird die Verwaltung beauftragt, Immobilienberatungs-/Maklerleistungen europaweit auszuschreiben und das Ergebnis der Ausschreibung den zuständigen Gremien des Kreistags zur Entscheidung vorzulegen.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die zuständigen Gremien des Kreistags regelmäßig über den aktuellen Stand zu informieren.