Beschluss:
1.
Vom
Beschluss des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2022 wird Kenntnis
genommen.
2.
Der
Vertreter des Landkreises Reutlingen in der Gesellschafterversammlung der
Kreiskliniken Reutlingen GmbH wird beauftragt, wie folgt abzustimmen:
a)
Der von
der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss 2022 der Kreiskliniken Reutlingen GmbH mit einer Bilanzsumme
zum 31.12.2022 in Höhe von 227.061.619,70 EUR und einem Bilanzverlust in Höhe
von 3.004.511,61 EUR wird festgestellt.
b)
Der
Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 6.651.692,26 EUR wird zugestimmt.
c)
Der
Bilanzverlust 2022 in Höhe von 3.004.511,61 EUR wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
d)
Der
Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
e)
Für das
Geschäftsjahr 2023 wird für die Abschlussprüfung die ETL AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, nach
§ 12 Nr. 10 des Gesellschaftsvertrags gewählt.