Beschluss:
1. Der
Schlussbericht des Amtes für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung über
die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der
Jahresabschluss des Landkreises Reutlingen zum 31.12.2021 wird gemäß § 95b
Abs. 1 der Gemeindeordnung i. V. m. § 48 der Landkreisordnung für
Baden-Württemberg wie folgt festgestellt:
3. Die
Überschüsse werden wie folgt behandelt:
a) Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 11.850.898,73 EUR wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b) Das
Sonderergebnis in Höhe von 37.149,49 EUR wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses
zugeführt.