Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Im Jahresabschluss 2022 des Landkreises Reutlingen werden gemäß § 23 Satz 4 Gemeindehaushaltsverordnung aus der innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten Davon-Position verwendete Mittel in Höhe von insgesamt 27.017.991,00 EUR in das Basiskapital umgebucht.