Beschluss:
Als Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen werden die in den Anlagen 1
bis 6 zu KT-Drucksache Nr. X-0607 aufgeführten Personen (ohne die in Anlage 2
zu KT-Drucksache Nr. X-0607, lfd. Nr. 5 aufgeführte Person) vorgeschlagen.
Beschluss:
Als Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen werden die in den Anlagen 1
bis 6 zu KT-Drucksache Nr. X-0607 aufgeführten Personen (ohne die in Anlage 2
zu KT-Drucksache Nr. X-0607, lfd. Nr. 5 aufgeführte Person) vorgeschlagen.