Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Als Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen werden die in den Anlagen 1 bis 6 zu KT-Drucksache Nr. X-0607 aufgeführten Personen (ohne die in Anlage 2 zu KT-Drucksache Nr. X-0607, lfd. Nr. 5 aufgeführte Person) vorgeschlagen.