Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)

Beschluss:

 

1.         Die überarbeiteten Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit im Landkreis Reutlingen sowie die dazugehörige Vorlage für die erforderlichen Kooperationsvereinbarungen treten zum 01.09.2023 in Kraft.

 

2.         Der Zuschuss im Rahmen der Förderung der Schulsozialarbeit wird strukturell auf 21.328,00 EUR pro Vollzeitstelle im Jahr 2024 angehoben. Dieser Betrag wird vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in den Folgejahren jeweils um 2 % erhöht. Der Zuschuss berücksichtigt dabei die tarifliche Einstufung in den Tarifvertrag des Sozial- und Erziehungsdienstes in die Entgeltgruppe SuE 12.

 

3.         Der Sperrvermerk über 26.612,00 EUR für die im Haushalt 2023 bei Produktgruppe 36.20 eingestellten Haushaltsmittel mit insgesamt 1.405.150,00 EUR zur Förderung der Schulsozialarbeit im Landkreis wird aufgehoben.