Sitzung: 10.07.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)
Vorlage: X-0604
Beschluss:
1. Die überarbeiteten Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit im Landkreis Reutlingen sowie die dazugehörige Vorlage für die erforderlichen Kooperationsvereinbarungen treten zum 01.09.2023 in Kraft.
2.
Der
Zuschuss im Rahmen der Förderung der Schulsozialarbeit wird strukturell auf
21.328,00 EUR pro Vollzeitstelle im Jahr 2024 angehoben. Dieser Betrag wird
vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in den Folgejahren
jeweils um 2 % erhöht. Der Zuschuss berücksichtigt dabei die tarifliche
Einstufung in den Tarifvertrag des Sozial- und Erziehungsdienstes in die
Entgeltgruppe SuE 12.
3.
Der
Sperrvermerk über 26.612,00 EUR für die im Haushalt 2023 bei Produktgruppe
36.20 eingestellten Haushaltsmittel mit insgesamt 1.405.150,00 EUR zur Förderung
der Schulsozialarbeit im Landkreis wird aufgehoben.