Beschluss:
2.
Falls
sich im Verlauf des weiteren Verfahrens noch Änderungen am Satzungstext als
notwendig erweisen sollten, werden die Vertreterinnen und Vertreter des
Landkreises Reutlingen in der Verbandsversammlung des Zweckverbands
Regional-Stadtbahn Neckar-Alb ermächtigt, der Satzungsänderung auch mit diesen
Anpassungen zuzustimmen, sofern dadurch der wesentliche Inhalt der
Satzungsänderung nicht verändert wird.