Beschluss:
1.
Für das
Ausscheiden von Herrn Kreisrat Helmut Mader aus dem Kreistag liegen wichtige
Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.
2.
Für die
Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch Herrn Dr. Horst Prautzsch liegen
wichtige Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.
3.
Für den Eintritt von Herrn Frank Schröder in den
Kreistag liegt kein Hinderungsgrund nach § 24 Abs. 1
Landkreisordnung vor.
4.
Durch Einigung werden folgende Ausschüsse des Kreistags
unter Berücksichtigung folgender Änderungen neu gebildet:
a) Verwaltungsausschuss:
Herr Kreisrat Frank Schröder wird
anstelle von Herrn Kreisrat Helmut Mader 4. Stellvertreter für die
ordentlichen Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion. Im Übrigen werden dieselben
Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie
bisher gewählt.
b) Ausschuss für technische Fragen und Umweltschutz:
Herr Kreisrat Frank Schröder wird
anstelle von Herrn Kreisrat Helmut Mader ordentliches Mitglied für die
SPD-Kreistagsfraktion. Im Übrigen werden dieselben Mitglieder bzw.
stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie bisher gewählt.
c) Sozial-, Schul- und Kulturausschuss:
Herr Kreisrat Frank Schröder wird
anstelle von Herrn Kreisrat Helmut Mader 1. Stellvertreter für die
ordentlichen Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion. Im Übrigen werden dieselben
Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie
bisher gewählt.
5.
Für die
restliche Amtszeit des Kreistags wird Herr Kreisrat Frank Schröder anstelle von
Herrn Kreisrat Helmut Mader im Wege der Einigung widerruflich zum ordentlichen
Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallverwertung
Reutlingen/Tübingen gewählt. Im Übrigen werden dieselben Mitglieder bzw.
stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie bisher gewählt.
6. Für die restliche Amtszeit des Kreistags wird Herr Kreisrat Frank Schröder anstelle von Herrn Kreisrat Helmut Mader im Wege der Einigung widerruflich zum stellvertretenden Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Regional-Stadtbahn Neckar-Alb gewählt. Im Übrigen werden dieselben Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie bisher gewählt.