Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.         Die laufenden Geldleistungen für die Kindertagespflegepersonen werden rückwirkend ab dem 01.01.2023 pro Betreuungsstunde um 1,00 EUR auf insgesamt 7,50 EUR erhöht.

 

2.         Der dafür entstehende überplanmäßige Netto-Transferaufwand von 753.750,00 EUR im Teilhaushalt 5, Produktgruppe 36.50 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, wird gemäß § 84 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung genehmigt.