Beschluss:
Im Jahresabschluss
2021 des Landkreises Reutlingen werden gemäß § 23 Satz 4
Gemeindehaushaltsverordnung aus der innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten
Davon-Position verwendete Mittel in Höhe von insgesamt 4.210.941,00 EUR in das Basiskapital
umgebucht.