Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Die finanzielle Förderung von Fachstellen der Schulsozialarbeit wird gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 um 2 % erhöht. Pro Vollzeitstelle werden 19.959,00 EUR gefördert.

2.      Ab 01.01.2023 werden regulär 67,2 Vollzeitstellen (inklusive 1,0 Poolstelle) anstelle der bisherigen 67,7 (inklusive 2,0 Poolstellen) für die Schulsozialarbeit aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe gefördert.
Zusätzlich wird die Umsetzung der Kürzung von 3,2 Stellenanteilen (nach Neuberechnung für 2022 bis 2025) zunächst bis 31.07.2023 ausgesetzt.

3.      Im Haushalt 2023 werden 1.405.150,00 EUR für die Förderung der Schulsozialarbeit im Produkt 36.20.02 eingestellt. Davon sind 26.612,00 EUR für eine evtl. weitere Aussetzung der Kürzung von 3,2 Stellen ab 01.08.2023 vorgesehen. Dieser Betrag wird mit einem Sperrvermerk versehen über dessen Freigabe der Verwaltungsausschuss entscheidet.