Beschluss:

 

1.      Zur Förderung des Vereins Wirbelwind e. V. Reutlingen für die Informations- und Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt werden 157.600,00 EUR im Haushaltsjahr 2023 bei der Produktgruppe 36.20 eingestellt. Die Zuwendung im Haushaltsjahr 2023 beträgt für den Verein Wirbelwind e. V. Reutlingen 157.589,00 EUR. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.

 

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Verein Wirbelwind e. V. Reutlingen eine ergänzende Zuwendungsvereinbarung zur bestehenden mit der Laufzeit 2021 bis 2023 für das Jahr 2023 abzuschließen. Diese umfasst den Förderbetrag von 17.510,00 EUR.