Beschluss:
1.
Der
Kreistag beschließt den Betrauungsakt gemäß der Anlage zu dieser KT-Drucksache
für die Kreiskliniken Reutlingen GmbH mit ihren Krankenhäusern und den
beschriebenen Dienstleistungen.
2.
Falls
sich aufgrund von Beanstandungen durch die Finanzbehörde oder den Berater
Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Landrat ermächtigt, diese
Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses
Beschlusses nicht verändert wird.