Beschluss:
1. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan samt Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 und der Finanzplan mit dem Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 des Landkreises Reutlingen und des gemeindefreien Gebiets „Gutsbezirk Münsingen“ werden gemäß KT-Drucksache Nr. X-0477 mit den Maßgaben der KT-Drucksache Nr. X-0535 und der heute gefassten Beschlüsse erlassen.
1.1 § 5 des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wird wie folgt geändert: „Der Hebesatz der Kreisumlage wird gemäß § 35 FAG auf 29,5 v. H. der für das Haushaltsjahr 2023 festgestellten Steuerkraftsummen der zum Landkreis gehörigen Gemeinden festgesetzt.“
1.2 Stellenplan:
1.2.1 Die vom Verwaltungsausschuss am 05.12.2022 beschlossene pauschale Stellenkürzung von 10 Stellen wird zurückgenommen und die vollen, in der 2. Änderungsliste dargestellten 1.042,34 Stellen, werden im Haushalt abgebildet.
1.2.2 Die Verwaltung führt gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Finanzen des Kreistags im Jahr 2023 eine Untersuchung durch, wo Möglichkeiten der Effizienzsteigerung in den Arbeitsabläufen und Ansätze für eine Aufgabenkritik bestehen.
1.2.3 Die Verwaltung berichtet dem Kreistag mit den Finanzzwischenberichten über den Verlauf der tatsächlichen Stellenbesetzungen der neu geschaffenen Stellen.
1.2.4 Der Kreistag lädt im neuen Jahr 2023 die Abgeordneten des Landtags und des Bundestags aus dem Landkreis ein, um über die zusätzlichen Personalbedarfe infolge von Gesetzesänderung von Bund und Land zu informieren und zu diskutieren.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus Ziffer 1 ergebenden Änderungen in der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan samt Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 und im Finanzplan mit dem Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 umzusetzen.